Wenn Sie aus einem Land ausreisen oder in ein Land einreisen, müssen Sie bei Grenzübertritt eine Passkontrolle durchlaufen und die Zoll- und Einreisebestimmungen erfüllen. Dabei wird unterschieden zwischen Reisen im Schengen-Raum und Reisen in oder aus Ländern, die nicht Teil des Schengen-Abkommens sind.
Im Falle eines Verlustes Ihres Reisegepäcks wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Lost & Found-Dienstleister Ihrer Fluggesellschaft.
In diesem Zusammenhang müssen Sie ggf. auch eine Zollinhaltserklärung bei Ihrem Lost & Found-Dienstleister abgeben. Mit dieser Zollinhaltserklärung wird die notwendige Zollabfertigung durch den Dienstleister durchgeführt.
Nach der Zollabfertigung wird Ihnen Ihr Gepäckstück durch den Lost & Found-Dienstleister Ihrer Fluggesellschaft zugestellt oder vor Ort am Hamburg Airport ausgehändigt.
Die Vordrucke der Zollinhaltserklärung erhalte Sie entweder bei Ihrem Lost & Found-Dienstleister oder direkt am Hamburg Airport Zollamt-Schalter im Terminal 1, links neben den Ausgängen in der Ankunftsebene.
Vor Reiseantritt empfehlen wir Ihnen dringend, Ihre Reisedokumente, wie Ihren Personalausweis bzw. Ihren Reisepass oder das Visum bzw. die Einreisegenehmigung auf Gültigkeit zu überprüfen. Sollten, wie zurzeit unter COVID-19 noch weitere Einreisebedingungen für Ihr Zielland gelten, beachten Sie bitte auch diese, um Probleme am Hamburg Airport, beim Check-in oder bei der Einreise zu vermeiden. Aktuelle Informationen zu Reise- und Sicherheitshinweisen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften verantwortlich sind und Ihnen bei Nichteinhaltung der Flug verweigert werden kann.
Passagiere, die anmeldepflichtige Waren und Wertgegenstände oder größere Summen an Bargeld aus Deutschland ausführen möchten, können dies am Counter des Zolls in Terminal 1 anmelden und Ausfuhrbescheinigungen beantragen. Auch bei Fragen rund um das Thema Zoll stehen Ihnen die Zollbeamten beratend zur Seite.